Dr. Martina Remagen-Kemmerling
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FAMILIENRECHT

Mit dem Auseinanderfallen einer Familie und dem Trennungsentschluss von Ehepartnern stellen sich schwerwiegende Probleme auch im rechtlichen Bereich.

Aufgrund der hohen emotionalen Belastung sollte hier eine möglichst zügige und nachhaltige Klärung herbeigeführt werden.

Als klärungsbedürftig seien insbesondere genannt die Regelung der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder, das Umgangsrecht mit den Kindern nach Trennung der Eltern, die Unterhaltsansprüche von Kindern und Ehegatten, die Auseinandersetzung des Vermögens einschließlich gemeinsamer Immobilien, die Altersversorgung, die Aufteilung des Hausrates sowie die Durchführung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens.

Aber auch schon vor der Heirat oder während einer intakten Ehe können sich Rechtsfragen stellen, beispielsweise ob der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll ist.